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   RG, 22.12.1924 - III 838/24   

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https://dejure.org/1924,427
RG, 22.12.1924 - III 838/24 (https://dejure.org/1924,427)
RG, Entscheidung vom 22.12.1924 - III 838/24 (https://dejure.org/1924,427)
RG, Entscheidung vom 22. Dezember 1924 - III 838/24 (https://dejure.org/1924,427)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Überhebt § 433 RAbgabenO. den Strafrichter einer selbständigen Prüfung des Bestehens und der Verkürzung des Steueranspruchs?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 58, 428
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 10.02.1955 - 4 StR 592/54

    Rechtsmittel

    Denn auch die Frage, ob ein bestehender Steueranspruch verkürzt worden ist, hat der Strafrichter - falls nicht der Bundesfinanzhof schon darüber entschieden hat - selbständig zu prüfen, ohne dabei durch sonstige darüber ergangene, rechtskräftige Entscheidungen der Finanzbehörden oder Finanzgerichte gebunden zu sein; nur wenn er bei seinem Urteil im Endergebnis von einer solchen Entscheidung abweichen will, muss er nach der Vorschrift des § 468 RAbgO zuvor die Entscheidung des Bundesfinanzhofs einholen, die alsdann auch den Strafrichter bindet (RGSt 58, 428; 59, 260; 68, 45, 51).
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