Rechtsprechung
RG, 22.12.1924 - III 838/24 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Überhebt § 433 RAbgabenO. den Strafrichter einer selbständigen Prüfung des Bestehens und der Verkürzung des Steueranspruchs?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 58, 428
Wird zitiert von ...
- BGH, 10.02.1955 - 4 StR 592/54
Rechtsmittel
Denn auch die Frage, ob ein bestehender Steueranspruch verkürzt worden ist, hat der Strafrichter - falls nicht der Bundesfinanzhof schon darüber entschieden hat - selbständig zu prüfen, ohne dabei durch sonstige darüber ergangene, rechtskräftige Entscheidungen der Finanzbehörden oder Finanzgerichte gebunden zu sein; nur wenn er bei seinem Urteil im Endergebnis von einer solchen Entscheidung abweichen will, muss er nach der Vorschrift des § 468 RAbgO zuvor die Entscheidung des Bundesfinanzhofs einholen, die alsdann auch den Strafrichter bindet (RGSt 58, 428; 59, 260; 68, 45, 51).